PMG2425 10/Einführung/Moritz
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== Mein Text == '''Thema: ''' ''Zugriffsrecht im Netz'' Definition: Die Zugriffsrechte – oder auch Ausführungsrechte – bezeichnen in der EDV die Regeln der administrativen Zugriffskontrolle, nach denen entschieden wird, ob und wie Benutzer, Programme oder Programmteile, Operationen auf Objekten (z. B. Netzwerke, Drucker, Dateisysteme) ausführen dürfen. Am geläufigsten ist dieses Konzept bei Dateisystemberechtigungen, durch die festgelegt wird, welche Benutzer welche Dateien und Verzeichnisse lesen, schreiben, ändern oder eben auch ausführen dürfen. Ein Bildbeispiel dazu: [[Bild:Moritz P25_IMG_E0752.JPG]] Die Grafik stellt dar wer was tun darf. Das "was" steht dabei für Datenaktionen (Create, Read, Update, Delete) und das "wer" ist keine spezifische Person sondern eine Rolle oder Gruppe. ---- Zugriffrechte im Internet betreffen, wer auf welche Daten zugreifen darf. Laut einer Studie von Kaspersky sind 35 % der Sicherheitslücken in Unternehmen auf falsche oder zu großzügige Zugriffsrechte zurückzuführen. Zudem zeigt eine Untersuchung, dass 59 % der Internetnutzer in Deutschland zu nachlässig mit ihren Online-Schutzmaßnahmen umgehen.