PMG1617/Einführung/Gianluca

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<language>Javascript</language>
[[Datei:DDOS-Attacke.jpg|miniatur|Schema eines mittels des DDoS-Clients ''Stacheldraht'' ausgeführten DDoS-Angriffs]]

'''Denial of Service''' '''DoS''' ([[Englische Sprache|engl.]] für „''Verweigerung des Dienstes''“) bezeichnet in der [[Informatik]] die Nichterreichbarkeit eines Internetdienstes, der eigentlich verfügbar sein sollte.

Auch,wenn es viele verschiedene Gründe für die Nichterreichbarkeit gibt, ist die am häufigsten vorkommende Art, die Überlastung eines [[Datennetz|Datennetzes]]. Dies kann durch unbeabsichtigte Überlastungen verursacht werden oder durch einen konzentrierten Angriff auf die [[Server]] oder sonstige Komponenten des Datennetzes.

Im Fall einer durch eine Unmenge von Anfragen verursachten Dienstblockade spricht man von einer durch Vielanfragen ''verbreiteten Verweigerung des Dienstes'' (engl. '''Distributed Denial of Service''' '''DDoS''').

== Absichtlich herbeigeführte Serverüberlastungen ==
Wird eine Überlastung mutwillig herbeigeführt, geschieht dies in der Regel mit der Absicht, einen oder mehrere bereitgestellte [[Netzwerkdienst|Dienste]] funktionsunfähig zu machen. War dies ursprünglich vor allem eine Form von Protest oder Vandalismus, werden Denial-of-Service-Attacken mittlerweile von [[Internetkriminalität|Cyber-Kriminellen]] zum Kauf angeboten, um Konkurrenten zu schädigen. Ebenso werden Serverbetreiber zu einer Geldzahlung erpresst, damit ihr Internetangebot wieder erreichbar wird.<ref>[http://www.viruslist.com/de/analysis?pubid=200883656 Schattenwirtschaft Botnetze – ein Millionengeschäft für Cyberkriminelle], Viruslist.com</ref>

=== Funktionsweise ===
DoS-Angriffe wie [[SYN-Flood]]ing oder der [[Smurf-Angriff]] belasten den Internetzugang, das Betriebssystem oder die Dienste eines [[Host (Informationstechnik)|Hosts]], beispielsweise [[Hypertext Transfer Protocol|HTTP]], mit einer größeren Anzahl Anfragen, als diese verarbeiten können, woraufhin reguläre Anfragen nicht oder nur sehr langsam beantwortet werden. Wenn möglich, ist es jedoch wesentlich effizienter, [[Programmfehler]] auszunutzen, um eine Fehlerfunktion (wie einen [[Absturz (Computer)|Absturz]]) der Serversoftware auszulösen, worauf diese auf Anfragen ebenfalls nicht mehr reagiert. Beispiele sind [[WinNuke]], die [[Land-Attacke]], die [[Teardrop-Attacke]] oder der [[Ping of Death]].

Im Unterschied zu anderen Angriffen will der Angreifer beim DoS-Angriff normalerweise nicht in den Computer eindringen und benötigt deshalb keine [[Passwort|Passwörter]] oder Ähnliches vom Zielrechner. Jedoch kann der Angriff Bestandteil eines anderen Angriffs auf ein System sein, zum Beispiel bei folgenden Szenarien:

* Um vom eigentlichen Angriff auf ein System abzulenken, wird ein anderes System durch einen DoS lahmgelegt. Dies soll dafür sorgen, dass das mit der [[Administrator (Rolle)|Administration]] betraute Personal vom eigentlichen Ort des Geschehens abgelenkt ist oder die Angriffsversuche im durch den DoS erhöhten Datenaufkommen untergehen.
* Werden Antworten eines regulären Systems verzögert, können Anfragen an dieses durch eigene, gefälschte Antworten [[Technische Kompromittierung|kompromittiert]] werden. Beispiel hierfür ist das [[Hijacking]] fremder [[Domain (Internet)|Domains]] durch Liefern gefälschter [[Domain Name System|DNS]]-Antworten.

=== Distributed-Reflected-Denial-of-Service-Angriff ===
Eine besondere Form stellt der ''Distributed-Reflected-Denial-of-Service-Angriff'' (DRDoS-Angriff) dar. Hierbei adressiert der Angreifer seine Datenpakete nicht direkt an das Opfer, sondern an regulär arbeitende Internetdienste, trägt jedoch als [[IP-Adresse|Absenderadresse]] die des Opfers ein ([[IP-Spoofing]]). Die Antworten auf diese Anfragen stellen dann für das Opfer den eigentlichen DoS-Angriff dar. Durch diese Vorgehensweise ist der Ursprung des Angriffs für den Angegriffenen nicht mehr direkt ermittelbar. Ein Beispiel für einen solchen Angriff ist die [[DNS Amplification Attack]], bei der das [[Domain Name System]] als [[Spiegel|Reflektor]] missbraucht wird.

Weitere bekannte Methoden sind der [[Smurf-Angriff|Smurf-]] und der Fraggle-Angriff, bei denen ein Paket mit der IP-Adresse des Opfers als Absender an die Broadcast-Adresse eines Netzwerks gesendet wird. Das bewirkt, dass das Paket um die Anzahl der Geräte im Netzwerk vervielfacht und an das Opfer zurückgeschickt wird.

=== DDoS und Botnetze ===
Mutwillige DDoS-Angriffe werden oft (aber nicht ausschließlich, siehe [[#DDoS als Protestaktion|DDoS als Protestaktion]]) mit Hilfe von [[Backdoor]]-Programmen oder Ähnlichem durchgeführt. Diese Backdoor-Programme werden in der Regel von [[Computerwurm|Computerwürmern]] auf nicht ausreichend geschützten Rechnern installiert und versuchen selbstständig, weitere Rechner im Netzwerk zu [[Infektion|infizieren]], um so ein [[Botnet]]z aufzubauen. Je größer das Botnetz, desto wahrscheinlicher ist, dass der Angriff selbst gegen gut geschützte Systeme durchdringt. Die Steuerung des Angriffs erfolgt über [[Internet Relay Chat|IRC]], [[Hypertext Transfer Protocol|HTTP]] oder mittels eines [[Peer-to-Peer|Peer-to-Peer-Netzes]].

=== DDoS und Internet der Dinge ===
Mit zunehmender Bedeutung des [[Internet der Dinge|Internets der Dinge]] werden für DDoS-Angriffe auch Geräte missbraucht, die auf den ersten Blick harmlos wirken: Internet-fähige Fernsehrekorder, Set-Top-Boxen, Fernseher, Überwachungskameras oder Uhren. Die Geräte werden oft mit Standard-Passwörtern ausgeliefert und ihre [[Firmware]] selten aktualisiert, was sie zu attraktiven Zielen für automatisierte Angriffe aus dem Internet macht.<ref>[https://krebsonsecurity.com/2016/10/who-makes-the-iot-things-under-attack/ Who Makes the IoT Things Under Attack?] Hintergrundbericht von Brian Krebs. Abgerufen 5. Oktober 2016.</ref> Einmal infiziert können sie ähnlich wie Rechner eines [[Botnet]]zes orchestriert werden.

=== DDoS als Protestaktion ===
Als Form des Protestes sind DDoS-Attacken immer populärer geworden. Einfach zu bedienende Werkzeuge wie zum Beispiel die populäre [[Low Orbit Ion Cannon]] ermöglichen es nun auch nicht computerversierten Personen, den Betrieb fremder Computer, Webseiten und Dienste mit Denial-of-Service-Angriffen zu stören.

Befürworter dieser Form des Protestes argumentieren, dass bei [[Online-Demonstration]]en die Protestierenden nur ihre eigenen Ressourcen verwenden und deren Aktionen somit weder das Tatbestandsmerkmal der [[Gewalt]], noch eine Drohung mit einem empfindlichen Übel aufweisen. Daher sei diese politische von der wirtschaftlich motivierten Form des DDoS zu unterscheiden.<ref>Achim Sawall: [http://www.golem.de/news/petition-anonymous-fordert-legalisierung-von-ddos-attacken-1301-96830.html ''Anonymous fordert Legalisierung von DDoS-Attacken'']. In: [[golem.de]]. 10. Januar 2013, abgerufen am 28. März 2013.</ref>

In Deutschland ist bereits der Versuch der Störung als [[Computersabotage]] strafbar, siehe dazu Abschnitt [[#Rechtliche_Situation|Rechtliche Situation]].

=== Beispiele ===
Im Folgenden werden sieben bekannte Beispiele zu absichtlich herbeigeführten Serverüberlastungen aufgeführt.

* August 2008: Die Webseite des [[Georgien|georgischen]] Präsidenten [[Micheil Saakaschwili]] ist nicht mehr erreichbar.<ref>[http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,572033,00.html Hack-Attacke auf Georgien: Ehrenamtliche Angriffe], Artikel bei ''[[Spiegel Online]]'', vom 14.&nbsp;August 2008</ref>
* Anfang Juli 2009: [[Südkorea]]nische und US-amerikanische Regierungsseiten, Shoppingportale und Nachrichtendienste sind nach Angriffen vorübergehend nicht mehr erreichbar. Die ferngesteuerten Zugriffe von bis zu 30.000 mit schädlicher Software infizierten PCs sollen an dem Angriff beteiligt gewesen sein.<ref>[http://diepresse.com/home/politik/aussenpolitik/493971/HackerAttacke-auf-Suedkorea_Oesterreich-unter-Verdacht?_vl_backlink=/home/politik/aussenpolitik/index.do Hacker-Attacke auf Südkorea: Österreich unter Verdacht], Artikel bei ''[[DiePresse.com]]'', vom 10.&nbsp;Juli 2009</ref>
* 6. bis 8. Dezember 2010: Als Reaktion auf Sperrungen von [[WikiLeaks]]-Konten bei der [[PostFinance]] wie auch bei den Zahlungsdiensten MasterCard, Visa, PayPal und Amazon wurden deren Webseiten angegriffen und, bis auf die Amazon-Seite, zeitweise in die Knie gezwungen.<ref>{{Internetquelle|url=http://www.20min.ch/news/dossier/wikileaks/story/12595939|titel=„Shame on you, Postfinance“ (Update)|datum=2010-12-07|zugriff=2010-12-07}}</ref><ref>{{Internetquelle|url=http://www.n24.de/news/newsitem_6506110.html|titel=„Wikileaks-Gegner“ von Hackern bombardiert (Update)|datum=2010-12-09|zugriff=2010-12-09}}</ref>
* 18. Mai 2012: Die Webseite der Stadt [[Frankfurt am Main]] wurde im Rahmen der [[Blockupy]]-Proteste durch [[Anonymous (Kollektiv)|Anonymous]] attackiert und war zeitweise nicht mehr erreichbar.<ref>[http://frankfurter-blog.de/2012/05/anonymous-attackiert-website-der-stadt-frankfurt Anonymous attackiert Website der Stadt Frankfurt], Artikel im Frankfurter-Blog vom 18. Mai 2012</ref>
* ab September 2012: Angriffe auf amerikanische Banken<ref>[http://www.nytimes.com/2013/01/09/technology/online-banking-attacks-were-work-of-iran-us-officials-say.html Bank Hacking Was the Work of Iranians, Officials Say]</ref>
* 19. März 2013: Ein Streit zwischen der Plattform Spamhaus und vermutlich dem anonymen Hoster Cyberbunker führte zum derzeit größten bekannten DDoS-Angriff via DNS-Amplification/-Reflection, dem kurzfristig, auf Grund geschickter PR durch [[CloudFlare]], dem Website-[[Proxy (Rechnernetz)|Proxy]] von Spamhaus, nachgesagt wurde, er hätte {{"|das Internet spürbar verlangsamt}}.<ref>[http://www.spiegel.de/netzwelt/web/spamhaus-vs-cyberbunker-ddos-attacken-bremst-internet-a-891177.html Gigantische DDoS-Attacke: Spam-Streit bremst das komplette Internet], Artikel im Spiegel Online vom 27. März 2013</ref> Bei etwa 300 Gigabit pro Sekunde anfragenden DNS-Server ist dies, im Vergleich zu Spitzen von 2,5 Terabit/s alleine im [[DE-CIX]], unwahrscheinlich und wird vom Fachdienst Renesys lediglich als „lokaler Angriff“ eingeordnet.<ref>[http://www.golem.de/news/ddos-angriffe-spamhaus-attacke-erschuettert-das-internet-nicht-1303-98440.html Spamhaus Attacke erschüttert das Internet nicht], golem.de, abgerufen am 24. Juli 2013.</ref>
* 21. Oktober 2016: Der Internetdienstleister Dyn wurde ab 7 Uhr, beginnend an der [[Ostküste der Vereinigten Staaten|Ostküste der USA]], [[DDoS-Angriffe auf Dyn|Ziel einer DDoS Attacke]], die die Angebote namhafter Dyn-Kunden, wie [[Twitter]], [[Netflix]], [[Spotify]], [[Airbnb]], [[Reddit]] und anderer teilweise außer Funktion setzte. Neu an dem Angriff, der in mehreren Wellen über den Tag erfolgte war, dass er sich offenbar auf eine Infrastruktur aus ferngesteuerten Geräten stützte, die zum [[Internet der Dinge]] gehören.<ref>Nicole Perlroth: [http://www.nytimes.com/2016/10/22/business/internet-problems-attack.html?hp&action=click&pgtype=Homepage&clickSource=story-heading&module=first-column-region&region=top-news&WT.nav=top-news&_r=0 ''Hackers Used New Weapons to Disrupt Major Websites Across U.S.''] New York Times vom 21. Oktober 2016</ref>

Das Content Delivery Network Akamai stellte eine Steigerung der Angriffe vom vierten Quartal 2013 zum ersten Quartal 2014 um 39 % fest, zum Vorjahresquartal sind es 47 %. Der Sicherheitsspezialist Imperva berichtet, dass ein Drittel aller Netzwerk-DDoS-Ereignisse ein Volumen von mehr als 10 Gbit/s haben. {{"|Diese Angriffe werden von Jahr zu Jahr aggressiver und umgehen DDoS-Schutzmaßnahmen.}}<ref>laut Sebastian Schreiber, Geschäftsführer des Sicherheitsspezialisten SySS</ref> Zweck solcher Angriffe sind meist Erpressung, Schädigung eines Konkurrenten oder Infiltration des Zielsystems. Es gibt über Stunden gehende Angriffe mit 180 Gbit/s, die selbst Providernetze überfordern. Manche Angreifer geben sich als Suchmaschinen-Bots aus. Mehr als ein Viertel der angreifenden Bot-Netze befinden sich in China, Indien und dem Irak.<ref>''DDoS-Angriffe werden immer gefährlicher'', VDInachrichten Nr. 20, Technik & Wirtschaft vom 16. Mai 2014, Seite 14</ref>

== Herkömmliche Überlastungen ==
Führt der sprunghafte Anstieg von Anfragen an eine bisher nur gering frequentierte [[Website|Webseite]] aufgrund der Berichterstattung in einem publikumswirksamen [[Massenmedien|Medium]] zu deren Überlastung und damit zur Dienstverweigerung, wird das bei dortigen Lesern im [[Netzjargon]] auch „[[Slashdot-Effekt]]“ genannt und gelegentlich scherzhaft mit einem DDoS-Angriff verglichen. Ein weiteres bekanntes Beispiel dafür im deutschsprachigen Raum ist die IT-Nachrichtenseite [[heise online]] und der dort gelegentlich auftretende „Heise-Effekt“.<ref>[http://slashdot.org/faq/slashmeta.shtml#sm600 What is the „Slashdot Effect“?] (englisch), Abschnitt in der Slashdot-FAQ, vom 13.&nbsp;Juni 2000</ref><ref>[http://www.allesroger.net/archives/480-der-fluch-der-kleinen-pixel-und-des-inflationaeren-kommentierens.html Der Fluch der kleinen Pixel und des inflationären Kommentierens], Weblog-Artikel bei ''Alles Roger'' vom 19.&nbsp;September 2007</ref><ref>[http://s9y.jurabilis.de/index.php?/archives/1508-Der-HEISE-Effekt.html Der HEISE-Effekt], Weblog-Eintrag bei ''jurabilis'', vom 20.&nbsp;Februar 2008</ref> Außerdem kann es bei Tweets populärer Nutzer des Netzwerks [[Twitter]] und [[Retweets]] ihrer [[Follower]] zu serverseitigen Ausfällen kommen.<ref>[http://netzwertig.com/2009/02/06/twitter-retweet-twitter-effekt/ Twitter + Retweet = Twitter-Effekt], Weblog-Eintrag bei ''netzwertig.com'', vom 6.&nbsp;Februar 2009</ref>

== Gegenmaßnahmen ==
Um Überlastungen von kritischer [[Informationstechnik|IT]]-Infrastruktur zu verhindern oder solche zu begrenzen, wurden mit der Zeit einige Gegenmaßnahmen entwickelt:

* Eine generelle Schutzmaßnahme ist die Wahl von sicheren [[Passwort|Kennwörtern]] für [[Router]], [[Netzwerk]]e und vernetzte Geräte im [[Internet der Dinge]].<ref name="BSI">[https://www.bsi-fuer-buerger.de/BSIFB/DE/Service/Aktuell/Informationen/Artikel/Botnetz_iot_24102016.html Der Bot im Babyfon], [[Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik]] vom 24. Oktober 2016, abgerufen am 27. Oktober 2016</ref>
* Es wird empfohlen, die [[UPnP]]-Funktion bei Routern zu deaktivieren und unbenutzte Dienste zu sperren, um zu verhindern, dass die Geräte in einem lokalen Netzwerk missbraucht werden können.<ref name="BSI" />
* Bei kleineren Überlastungen, die nur von einem oder wenigen Rechnern/Absendern verursacht werden, kann eine Dienstverweigerung mit Hilfe von einfachen [[Sperrliste]]n (i.d.R. eine Liste von Absenderadressen) vollzogen werden. Diese Sperrlisten werden von einer [[Firewall]] ausgeführt: Sie verwirft dabei Datenpakete von IP-Adressen aus dieser Sperrliste (oder leitet sie um). Oft kann eine Firewall auch simple Angriffe automatisch erkennen und diese Sperrlisten dynamisch erzeugen, zum Beispiel durch [[Rate Limiting]] von [[Transmission Control Protocol|TCP]]-SYN- und [[Internet Control Message Protocol|ICMP]]-Paketen.
* Der Einsatz von [[SYN-Cookies]] mindert die Auswirkungen eines [[SYN-Flooding]]-Angriffs.
* Bei Rate Limiting wird nicht zwischen erwünschten und schädlichen Anfragen unterschieden.
* Analyse- und Filtermaßnahmen können sowohl auf dem betroffenen Rechner als auch auf dem Grenzrouter des [[Internetdienstanbieter|Providers]] eingerichtet werden. Letzteres ist insbesondere die effektivere Variante bei Überlastungen des Internetzugangs.
* Außerdem sollten Grenzrouter ungültige Absenderadressen nach RFC 2267 filtern um DoS-Angriffe zu verhindern, die versuchen, via [[IP-Spoofing]] die Sperrlisten zu umgehen.
* Falls dem Angreifer nur die [[IP-Adresse]] des betroffenen Rechners bekannt ist, besteht zudem die Möglichkeit, diese zu ändern (beim PC zu Hause würde in der Regel der Neustart des [[Router]]s reichen). Erfolgt jedoch ein DoS-Angriff über einen öffentlichen [[Domain Name System|DNS]]-[[Hostname]] und nicht über die IP-Adresse allein, so hilft diese Maßnahme nur kurzfristig.
* Bereits bei der Wahl des Providers sollte berücksichtigt werden, ob dieser explizit einen Grundschutz gegen DDoS-Angriffe anbietet. Der Grundschutz ist eine Kombination aus mehrfachen Internet-Anbindungen im zwei- bis dreistelligen Gbit/s-Bereich und spezialisierter Hardware zur Datenstromanalyse und Abwehr von Angriffen auf [[OSI-Modell|Anwendungsebene]].
* Eine weitere mögliche – in der Regel aber kostenaufwendigere – Gegenmaßnahme gegen Überlastungen ist die sogenannte [[Serverlastverteilung]]. Dabei werden die bereitgestellten Dienste mit der Hilfe von verschiedenen [[Virtualisierung (Informatik)|Virtualisierungstechniken]] auf mehr als einen physischen Rechner verteilt.
* Da [[DNS Amplification Attack|DNS-Amplification-Angriffe]] in der Vergangenheit bereits Angriffsvolumen von mehr als 200 bis 300 GBit/s erreicht haben, ist als einzig dauerhafte Möglichkeit die Nutzung eines Filter-Services sinnvoll. Diese werden von mehreren kommerziellen Anbietern offeriert, die teilweise über Anbindungen von 400 bis 500 GBit/s verfügen. Selbst größte Angriffe können so ohne Störung des eigenen Rechenzentrums gefahrlos bewältigt werden. Die Dienste unterscheiden sich in Qualität und Größe der abfangbaren Angriffe. Jedoch ist die Datenschutz-Situation zu beachten. So leiten viele US-Anbieter die Daten durch die USA oder das Vereinigte Königreich, was hinsichtlich der [[Auftragsdatenverarbeitung]] nach [[BDSG]] nicht erlaubt ist.

== Rechtliche Situation ==
* In Deutschland ist die Beteiligung an DoS-Attacken als [[Computersabotage]] nach {{§|303b|stgb|juris}} Abs.&nbsp;1 [[Strafgesetzbuch (Deutschland)|StGB]] mit bis zu drei Jahren [[Freiheitsstrafe (Deutschland)|Freiheitsstrafe]] oder mit [[Geldstrafe (Deutschland)|Geldstrafe]] bedroht, wenn die Dateneingabe oder -übermittlung in der Absicht erfolgt, einem anderen Nachteile zuzufügen, und dadurch eine Datenverarbeitung, die für einen anderen von wesentlicher Bedeutung ist, erheblich gestört wird.<ref>Gröseling, Höfinger: ''Computersabotage und Vorfeldkriminalisierung – Auswirkungen des 41. StrÄndG zur Bekämpfung der Computerkriminalität'', [[Multimedia und Recht|MMR]] 2007, 626, 628f.</ref><ref>Ernst: ''Das neue Computerstrafrecht'', [[Neue Juristische Wochenschrift|NJW]] 2007, 2661, 2665.</ref> Gemäß {{§|303b|stgb|juris}} Abs.&nbsp;3 StGB ist auch der Versuch strafbar. Daneben ist ferner auch die Vorbereitung einer Straftat nach {{§|303b|stgb|juris}} Abs.&nbsp;1 StGB selbst strafbar, {{§|303b|stgb|juris}} Abs.&nbsp;5 StGB i.&nbsp;V.&nbsp;m. {{§|202c|stgb|juris}} StGB. Hierunter fällt insbesondere die Herstellung und Verbreitung von Computerprogrammen für DoS-Attacken.<ref>Stree/Hecker, in: [[Schönke/Schröder]], 28. Auflage 2010, § 303b StGB Rn. 21.</ref> Außerdem kann der Geschädigte Schadenersatz fordern.<ref name="Illegalität">{{Internetquelle | url=http://www.netzpolitik.org/2010/illegalitat-von-loic-tool-in-uk-deutschland-niederlanden/  | titel=„Illegalität“ von LOIC-Tool in UK, Deutschland & Niederlanden? | werk=[[netzpolitik.org]] | datum=2010-12-10 | zugriff=2010-12-10}}</ref> Im Verhältnis zwischen Zugangsanbieter und [[Reseller]] liegt das [[Risiko|Vertragsrisiko]] nach Ansicht des Amtsgerichts Gelnhausen regelmäßig bei dem Reseller, so dass er jenem gegenüber auch dann zahlungspflichtig ist, wenn die Leitung durch eine DDoS-Attacke gestört wird.<ref>[http://www.it-recht-kanzlei.de/Urteil/2765/AG_Gelnhausen/51_C_20205/Rechte_und_Risikotragung_bei_Webspace-Vermietung.html AG Gelnhausen, Urt. v. 6. Oktober 2005 – 51 C 202/05]</ref>
* In Österreich können DoS- bzw DDoS-Attacken die strafrechtlichen Delikte nach {{§|126a|STGB|RIS-B|DokNr=NOR40093647}} [[Strafgesetzbuch (Österreich)|StGB]] (Datenbeschädigung) und {{§|126b|STGB|RIS-B|DokNr=NOR40093648}} StGB (Störung der Funktionsfähigkeit eines Computersystems) erfüllen. Der Missbrauch von Computerprogrammen nach {{§|126c|STGB|RIS-B|DokNr=NOR40050382}} StGB ist als Vorbereitungshandlung zu diesen Delikten zu sehen und selbst unter Strafe gestellt.
* Im [[Vereinigtes Königreich|Vereinigten Königreich]] droht sogar für das bloße Herunterladen der für die Angriffe genutzten Software [[Low Orbit Ion Cannon|LOIC]] eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren.<ref name="Illegalität" />
* In der [[Schweiz]] ist DoS als das Unbrauchbarmachen von Daten und Datenbeschädigung nach [http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19370083/index.html#a144bis Art. 144] [[Strafgesetzbuch (Schweiz)|StGB]] strafbar und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von drei bis zu fünf Jahren geahndet werden.

== Siehe auch ==
* [[Online-Demonstration]]
* [[Slowloris]]

== Literatur ==
* Johannes Öhlböck, Balazs Esztegar: ''Rechtliche Qualifikation von Denial of Service Attacken.'' In: ''Journal für Strafrecht.'' Bd. 126, Nr. 4, 2011, {{ISSN|1813-3517}}, S. 126–133

== Weblinks ==
* [http://www.digitalattackmap.com/ Darstellung aktueller weltweiter DDoS-Attacken in Form einer Karte]
* [http://security.radware.com/uploadedFiles/Resources_and_Content/DDoS_Handbook/DDoS_Handbook.pdf DDoS Survival Handbuch]
* [http://www.computec.ch/download.php?list.7 Eine Liste freier deutschsprachiger Dokumente zum Thema]
* [http://www.highgames.com/?set=hardwareview&view=8 Ausführliche Beschreibung des Denial of Service]
* [http://www.internet-strafrecht.com/?p=348 Rechtliche Qualifikation von Denial of Service Attacken nach deutschem Recht], Internet-Strafrecht.com

== Einzelnachweise ==
<references />

{{SORTIERUNG:Denial Of Service}}
[[Kategorie:Netzwerktechnik]]